Das juristische Meinungsparkett der Republik erscheint uns in diesen Tagen voller Tretminen. Durch die Möglichkeit, in sozialen Netzwerken immer und praktisch überall seine Ansichten zu gesellschaftspolitischen Themen äußern zu können, laufen die Menschen durch ein scheinbar immer enger werdendes Minenfeld. Rechtsanwalt Dr. Christian Knoche spricht über zwei Publizisten, die auf der EU-Sanktionsliste gegen Russland stehen. Dr. Ulrich Vosgerau gibt uns Einblick in die schriftliche Begründung des Bundesverwaltungsgerichts zum Verfahren zum Verbot des „Compact“-Magazins und übt Kritik. Und schließlich erörtert der Kölner Medienanwalt Markus Haintz anhand des Falles von Prof. Norbert Bolz Doppelstandards in der deutschen Strafjustiz.
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