Im Spitzenkommentar befasst sich Michael Moser mit dem Bildungsauftrag des Staatsrundfunks und seiner angeblichen Ausgewogenheit, die er anhand einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Oldenburg und einer darauf folgenden Verfassungsbeschwerde kommentiert. Arne Varwig-Brückmann, Strafverteidiger in Frankfurt am Main, schildert Verteidigerhandeln im Gerichtssaal, und Ulrich Fischer prüft in einer Kolumne die Anforderungen an die Qualität der Rechtsprechung. Abschließend informiert Karin Hark, Vorsitzende Richterin am Landgericht in Mannheim, über die Wirkungen der neu entstandenen Digitaltechnik bei Gericht und in der Verhandlung. Moderation: Prof. Dr. Thomas-M. Seibert
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