„Staatsgefährdung“ ist derzeit ein beliebtes Thema. Hans Böhme, Strafverteidiger im Frankfurter Staatsschutzprozess, gibt Auskunft über die nicht vorhandenen Inhalte in einem der größten deutschen Prozesse nach acht Monaten Hauptverhandlung. Rechtsanwalt Markus Hennig vertritt den früheren Präsidenten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, Arne Schönbohm, der erstinstanzlich erfolgreich gegen seine Verunglimpfung als Staatsgefährder vorgegangen ist, und Rechtsanwalt Marcus Pretzell verteidigt in der bundesweit bekannt gewordenen „Schwachkopf“-Affäre gegen eine Bagatelle, die manche als Teil der Staatsgefährdungen verstehen. Am Ende kommentiert Michael Moser einen Freispruch des Landesgerichts Wien im Fall der Anklage wegen Vergewaltigung einer Zwölfjährigen.
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