Während für den Rechtsfrieden eine Corona-Aufarbeitung gefordert wird, praktiziert die Justiz eine Vertiefung des gesetzlich nicht ausreichend überdachten Unrechts. In einer in Nürnberg beendeten Hauptverhandlung gegen einen Arzt wegen sogenannter Maskenatteste hat Dr. Andreas Geipel, Strafverteidiger in München, verteidigt. Er berichtet vom Urteil und vom Gang der Verhandlung. Wegen Verweigerung der einst geltenden zweifelhaften 3-G-Regelung wurde einem Gärtner fristlos gekündigt – zu Recht, wie das Landesarbeitsgericht Berlin meint. Der Klägervertreter, Rechtsanwalt Tobias Gall, gibt grundsätzlichen Einblick in den Krankheitszustand der Arbeitsrechtsprechung. Die neue politische Ausschlusskultur – kein Grünzeug für Grüne, keine Bedienung für Nazis – diskutiert Ulrich Fischer unter dem Blick der Vertragsfreiheit.
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