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Die Ökonomin hat eine klare Antwort und erklärt, in welche Richtung eine Reform des Erbschaftsteuerrechts gehen sollte.
Im ZEIT-Podcast »Nur eine Frage« stellt ZEIT-Chefredakteur Jochen Wegner einfache, aber grundlegende Fragen, die viele von uns umtreiben, auf die eine klare Antwort jedoch oft schwer zu finden ist. Wir befragen die bestmögliche Expertin, den bestmöglichen Experten, den wir für das jeweilige Thema finden können.
Über das Erben streiten die Deutschen seit Jahrhunderten, und die Steuer auf Erbschaften empört viele Menschen. Neue Daten zeigen, wie groß die Unterschiede beim Erben tatsächlich sind und dass die Kluft zwischen den wenigen, die sehr viel erben, und den vielen, die wenig erben, in Deutschland sehr groß ist. In der neuen Folge von Nur eine Frage wollen wir von Miriam Rehm wissen: Ist Erben gerecht?
Miriam Rehm ist Professorin für Sozioökonomie an der Uni Duisburg-Essen und eine der profiliertesten Ungleichheitsforscherinnen im deutschsprachigen Raum. Sie arbeitet an einem Ort, der zu ihrer Forschungsfrage ganz gut passt: Ihr Büro ist in Duisburg, der Großstadt mit besonders großem Armutsrisiko in Deutschland. Miriam Rehm ist Österreicherin, hat an der New School in New York promoviert und jahrelang für die Wiener Arbeiterkammer gearbeitet. Heute berät sie neben ihren Forschungs- und Lehrtätigkeiten als Mitglied des österreichischen Fiskalrats die Politik. Sie kennt beide Seiten der Erbschaftsdebatte: die Gefühle, die mit Erben verbunden sind, und die Daten. Und sie kann erklären, warum Erben sich so richtig anfühlt und trotzdem so ungleich wirkt. Ihr berühmtester Befund passt in einen Satz: Erbschaften werden in Deutschland effektiv mit drei Prozent besteuert, Arbeit zehnmal so hoch.
Rehms Antwort auf die Frage, ob Erben gerecht ist, fällt klar aus: Nein. Jedenfalls nicht, so wie es derzeit organisiert ist. Im Podcast erklärt sie ausführlich, worin das Gerechtigkeitsproblem beim Erben besteht, welche Rolle die hohe Vermögensungleichheit in Deutschland spielt und wie das aktuelle Steuersystem Ungleichheiten zementiert.
Sie ordnet die Debatte in vier Gerechtigkeitsperspektiven ein: Leistungs-, Chancen-, Bedarfs- und Anrechtsgerechtigkeit. Sie erklärt, warum sie die steuerliche Bevorzugung von Unternehmensvermögen kritisch sieht, dass bestimmte Regelungen des Erbschaftsteuerrechts wiederholt als verfassungswidrig beanstandet wurden und wie sie die politische Untätigkeit bewertet: »Wenn ich Politikerin wäre, wäre es mir fürchterlich unangenehm, wenn ich beim Nachbessern des Gesetzes wiederholt so eine wirtschaftliche und juristische Inkompetenz an den Tag lege, dass ich nicht in der Lage bin, ein Gesetz zu schreiben, das unterschiedliche Vermögensarten grundgesetzkonform gleichbehandelt.«
Rehm erläutert, welche konkreten Reformen sie für das Erbschaftsteuerrecht vorschlägt, und geht auch auf die geschlechtsspezifische Dimension ein: Männer erben größere Summen und häufiger Betriebsvermögen – und zahlen darauf weniger Steuern.
Moderation: Jochen Wegner
Redaktion: Sophie Hübner, Jens Lubbadeh, Tobias Oellig
Videoproduktion: Lucie Liu, Iona Young, Nele Vogel
Visuelle Produktion: Michael Pfister
Kamera, Schnitt & Ton: ifbbw
Visual Director: Malin Schulz
Photo Director: Tina Ahrens
Design: Adele Ogiermann, Jan Lichte
Animation: Axel Rudolph
Musik: Konrad Peschmann
Logo: Lea Dohle
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