
Rechtsfolge 11 Falschpositive im Massnahmenrecht
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6'445 Menschen waren in der Schweiz per Anfang des Jahres 2023 inhaftiert. Die Mehrheit von ihnen befindet sich im sogenannten «Straf- und Massnahmenvollzug».
Gibt es im Massnahmenvollzug auch Personen, die zu Unrecht einen Freiheitsentzug verbüssen? Die Rede ist von sog. «Falsch-Positiven» - Personen, denen Gefährlichkeit zugesprochen wird, die aber im Freiheitsfall nicht erneut delinquent würden. Wie – wenn überhaupt – ist ein solches Vorgehen rechtstaatlich zu legitimieren? Was versteht das Recht unter Gefährlichkeit? Und insbesondere: Wie können wir sie messen?
Darüber haben wir in Rechtsfolge 11 mit Julia Lehmann, Vera Moser und Rafael Studer gesprochen. Julia Lehmann, Vera Moser und Rafael Studer sind Doktorierende und Assistierende am Institut für Strafrecht und Kriminologie an der Universität Bern. Sie beschäftigen sich u. a. intensiv mit Fragen des Massnahmenrechts. Ihr Artikel «Falsch-Positive im Massnahmenrecht – Eine Debattenanalyse» ist in der Neuen Zeitschrift für Kriminologie und Kriminalpolitik erschienen.
Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Bern: https://www.rechtswissenschaft.unibe.ch/
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